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   VGH Bayern, 27.09.1991 - 1 B 91.738   

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VGH Bayern, 27.09.1991 - 1 B 91.738 (https://dejure.org/1991,6510)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.09.1991 - 1 B 91.738 (https://dejure.org/1991,6510)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. September 1991 - 1 B 91.738 (https://dejure.org/1991,6510)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist ein Grundstück im Landschaftsschutzgebiet bebaubar? (IBR 1993, 114)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 341
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • VG Berlin, 18.09.2019 - 19 K 417.17
    Das Oberverwaltungsgericht hat sich dabei unter anderem auf eine zuvor ergangene Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gestützt, in der dieser ausgeführt hatte (Urteil vom 27. September 1991 - VGH 1 B 91.738 -, NVwZ-RR 1992, 341):.

    Das gilt auch mit Blick auf die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG, deren Anforderungen bei Entscheidungen über eine naturschutzrechtliche Befreiung zu beachten sind (vgl. nur Bayerischer VGH, Urteil vom 27. September 1991, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 ZB 19.1315

    Keine Ausnahmegenehmigung nach ihrer Landschaftsbestandteileverordnung

    Das Zulassungsvorbringen stellt darauf ab, dass das gesamte Baugrundstück eindeutig Innenbereich sei und dort die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Landschaftsschutzverordnung nur ausnahmsweise gegeben seien (vgl. BayVGH, U.v. 27.9.1991 - 1 B 91.738 - juris Rn. 38).

    Unabhängig davon, dass auch die Einbeziehung im Zusammenhang bebauter Ortsteile nach § 34 BauGB in den Geltungsbereich einer Landschaftsschutzverordnung grundsätzlich möglich ist (vgl. § 29 Abs. 2 BauGB; HessVGH, U.v. 24.11.1995 - 4 UE 239/92 - juris Rn. 36; BayVGH, U.v. 27.9.1991 - 1 B 91.738 - juris Rn. 37), handelt es sich bei der hier angegriffenen LBV nicht um eine Landschaftsschutzgebietsverordnung, sondern um eine Verordnung zum Schutz von Landschaftsbestandteilen.

    Die von der Klägerin aufgeworfene Frage, ob die Rechtsprechung zum Innenbereich (BayVGH, U.v. 27.9.1991 - 1 B 91.738 - juris Rn. 38) sich auf die LBV übertragen lasse, ist ebenfalls nicht rechtlich schwierig, da sie sich - wie auch bereits oben ausgeführt - unmittelbar aus den (unterschiedlichen) gesetzlichen Vorschriften zum Landschaftsschutzgebiet einerseits und zum Landschaftsbestandteil andererseits sowie den Anforderungen an Ausnahme- und Befreiungstatbestände beantworten lässt.

  • VG München, 03.05.2016 - M 8 K 14.2086

    Vorbescheid für Neubau eines Doppelhauses (Unwirksamkeit eines Bebauungsplans)

    Vor allem muss sie die von ihr verfolgten Interessen mit den Belangen der Grundeigentümer in einen gerechten Ausgleich bringen und darf die Eigentümerbefugnisse nicht stärker einschränken, als es durch ihren Zweck gerechtfertigt ist (BayVGH, U.v. 27.9.1991 - 1 B 91.738 - juris Rn. 42).

    Wenn die materiellen Anforderungen einer Landschaftsbestandteilverordnung eine nach dem bauplanungsrechtlichen Maßstab des § 34 BauGB zulässige Bebauung völlig ausschließen, kann eine die Erteilung einer Befreiung rechtfertigende, offenbar nicht beabsichtigte Härte im Sinne von Art. 49 Abs. 1 Nr. 2 BayNatSchG 1986 zu bejahen sein (vgl. BayVGH, U.v. 14.07.2006 - 1 N 04.582 - juris Rn. 36; BayVGH, U.v. 27.9.1991 - 1 B 91.738 - juris Rn. 42).

  • VGH Bayern, 07.08.2006 - 1 N 03.3427

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Beteiligtenfähigkeit einer Gesellschaft

    Dies gilt auch für die Auslegung und Anwendung der Norm; eine die Erteilung einer Befreiung rechtfertigende, offenbar nicht beabsichtigte Härte kann - nach den Umständen des Einzelfalls - insbesondere dann vorliegen, wenn die materiellen Anforderungen der Landschaftsschutzverordnung eine nach § 34 BauGB zulässige Bebauung völlig ausschließen würden (BayVGH vom 27.9.1991 NVwZ-RR 1992, 341; vgl. auch BVerwG vom 11.1.2001 BVerwGE 112, 321 = NVwZ 2001, 1040 zum Verhältnis zwischen § 34 BauGB und den Vorschriften des naturschutzrechtlichen Artenschutzes).
  • VGH Hessen, 24.11.1995 - 4 UE 239/92

    Nachträgliche Genehmigung oder Beseitigung der Erweiterung eines Wochenendhauses

    Denn für die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet kommen nur Gebiete in Betracht, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft im Sinne von § 13 HeNatG möglich und erforderlich ist (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 27.09.1991 - 1 B 91.738 -, BRS 52 Nr. 243).
  • VG München, 22.01.2018 - M 8 K 16.3662

    Teilweise Rechtswidrigkeit eines Bauvorbescheides

    Auch § 5 Abs. 1 Nr. 1 BaumschutzV selbst geht von einem solchen Rangverhältnis aus (vgl. dazu grundsätzlich BayVGH, U.v. 27.9.1991 - 1 B 91.738 - juris; VG München, U.v. 28.7.2008 - M 8 K 07.3586 - juris Rn. 40).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.1995 - 1 L 4063/93

    Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung eines

    Da dem Antrag auf Erteilung des Vorbescheides und der Verpflichtungsklage das Begehren des Klägers zugrundeliegt, eine Entscheidung darüber zu erhalten, ob das Einfamilienwohnhaus an diesem Standort überhaupt zulässig ist, ist insoweit auch eine Entscheidung über die landschaftsschutzrechtliche Zulässigkeit notwendig (vgl. Bayer VGH NVwZ-RR 1992, 341).
  • VGH Bayern, 24.04.2020 - 1 ZB 19.1444

    Versagung der Baugenehmigung für Markise über Gästeterrasse im Außenbereich

    Es handelt sich hier nicht um eine lockere bandartige Seeuferbebauung mit Hauptgebäuden (vgl. BayVGH, U.v. 27.9.1991 - 1 B 91.738 - NVwZ-RR 1992, 341).
  • VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 N 04.582

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Festsetzung und Zweckbestimmung einer

    Dies gilt auch für die Auslegung und Anwendung der Norm; eine die Erteilung einer Befreiung rechtfertigende, offenbar nicht beabsichtigte Härte kann - nach den Umständen des Einzelfalls - insbesondere dann vorliegen, wenn die materiellen Anforderungen der Landschaftsschutzverordnung eine nach § 34 BauGB zulässige Bebauung völlig ausschließen würden (BayVGH vom 27.9.1991 Az. 1 B 91.738 NVwZ-RR 1992, 341; vgl. auch BVerwG vom 11.1.2001 BVerwGE 112, 321 = NVwZ 2001, 1040 zum Verhältnis zwischen § 34 BauGB und den Vorschriften des naturschutzrechtlichen Artenschutzes).
  • VG München, 03.07.2017 - M 8 K 16.3153

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung eines Vorbescheids für den Abbruch und den

    Auch § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Baumschutzverordnung der Beklagten vom 18. Januar 2013 selbst geht von einem solchen Rangverhältnis aus (vgl. dazu grundsätzlich BayVGH, U.v. 27.9.1991 - 1 B 91.738 - juris; VG München, U.v. 28.7.2008 - M 8 K 07.3586 - juris Rn. 40).
  • VG Schwerin, 22.02.2024 - 2 B 1123/22

    Antrag einer Umweltvereinigung gegen die Erteilung einer Baugenehmigung in einem

  • VG München, 27.07.2010 - M 1 K 10.1375

    Wochenendhaus; Bebauungszusammenhang; Ortsteil; einzeilige Bebauung

  • VG München, 28.07.2008 - M 8 K 07.3586

    Vorbescheid über Bebaubarkeit eines Grundstücks; heranrückende Wohnbebauung;

  • VG Frankfurt/Oder, 10.08.1994 - 7 D 248/92

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses;

  • VG München, 16.02.2022 - M 29 K 19.5960

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Einfamilienhaus:

  • VG München, 16.02.2022 - M 29 K 19.5961

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus im

  • VG Augsburg, 28.10.2010 - Au 5 K 09.1728

    Untätigkeitsklage; Gegenstand des Vorbescheidsantrages; Prüfungsumfang;

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